Honorar

Als Privatärztin stelle ich ein ärztliches Honorar nach der aktuellen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung. Da die GOÄ aus dem Jahr 1996 stammt, sind in ihr viele inzwischen übliche Behandlungen, vor allem aus dem Bereich der Komplementärmedizin, nicht enthalten. Da es für diese Leistungen keine Abrechnungsziffern gibt, verwende ich teilweise Analogziffern.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für meine Behandlung nicht übernommen, es handelt sich also um Selbstzahlerleistungen. Auch private Krankenkassen übernehmen teilweise nicht alle Kosten, die analog abgerechnet werden. Bitte klären Sie ggfs. im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenkasse/Beihilfe ab, ob die Kosten für die Behandlung ganz oder nur teilweise übernommen werden.

Jeder Mensch, der zu mir kommen möchte, soll das auch tun können. Da die finanziellen Möglichkeiten jedoch sehr unterschiedlich ausfallen, versuche ich mit folgender Regelung, eine für alle gesetzlich Krankenversicherten möglichst gerechte und solidarische Lösung anzubieten:

Anhand seines Nettoeinkkommens (bei Familien halbes gemeinsames Einkommen) darf sich jeder selbst in einen der folgenden Bereiche eingruppieren. Ich vertraue auf Ihre Ehrlichkeit und brauche keinen Gehaltsnachweis!

Bei ausgewählten Behandlungen, wie einem Chakra-Clearing, kommt für alle Patienten, egal wie sie versichert sind, ein privater Behandlungsvertrag zustande. Dies bedeutet, daß Sie einer Begleichung des Rechnungsbetrags an mich innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung zustimmen, unabhängig davon, ob eine Erstattung/Bezuschussung geltend gemacht werden kann.

Stundensatz

60 Euro

90 Euro

140 Euro

200 Euro

Nettoeinkommen

bis 1.500 Euro

bis 2.500 Euro

bis 3.500 Euro

bis/über 4.500 Euro

alleinige Bioresonanztestung

bis 1.500 Euro Einkommen 34 Euro

bis 2.500 Euro Einkommen 65 Euro

bis 3.500 Euro Einkommen 75 Euro (nicht voll erstattungsfähig)

bis 4.500 Euro Einkommen 90 Euro (nicht voll erstattungsfähig)

Chakra-Clearing

(Behandlung und Besprechung, Dauer ca. 1 h)

101 Euro

wird meist nur anteilig von der PKV übernommen

Wird ein Termin nicht wahrgenommen, bzw. nicht 24 Stunden voher abgesagt, stelle ich pauschal 70 Euro in Rechnung. Ich bereite mich auf Termine vor, nehme mir Zeit. Meine Zeit ist kostbar. Ärgern Sie sich dann jedoch nicht, sondern spüren Sie den Widerständen nach, die Sie den Termin haben versäumen lassen!

Ausfallshonorar