Honorar

Ich stelle ein ärztliches Honorar nach der aktuellen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung. Private Krankenkassen übernehmen diese Kosten, für gesetzlich versicherte Menschen ist es eine Selbstzahlerleistung. Übersteigt bei PrivatpatientInnen meine Rechnungshöhe die Summer der nach GOÄ anzusetzenden Ziffern, erklären Sie sich mittels Abtretungserklärung einverstanden, die Kosten, die Ihre private Krankenkasse nicht übernimmt, selbst zu tragen.

Das ärztliche therapeutische Gespräch wird in der GOÄ sehr gering geschätzt, ebenso Beratung oder das Erklären und Zeigen von Übungen.

Jeder Mensch, der zu mir kommen möchte, soll das auch tun können. Da die finanziellen Möglichkeiten jedoch sehr unterschiedlich ausfallen, versuche ich mit folgender Regelung, eine für alle möglichst gerechte und solidarische Lösung anzubieten:

Anhand seines Nettoeinkkommens (bei Familien halbes gemeinsames Einkommen) darf sich jeder selbst in einen der folgenden Bereiche eingruppieren. Ich vertraue auf Ihre Ehrlichkeit und brauche keinen Gehaltsnachweis!

Stundensatz

60 Euro

90 Euro

140 Euro

200 Euro

Nettoeinkommen

bis 1.500 Euro

bis 2.500 Euro

bis 3.500 Euro

bis/über 4.500 Euro

alleinige Bioresonanztestung mit kurzer

Besprechung des Ergebnisses

34 Euro

63 Euro

75 Euro (nicht voll erstattungsfähig)

90 Euro (nicht voll erstattungsfähig)

Ausfallshonorar

Wird ein Termin nicht wahrgenommen und auch nicht bis 24 Stunden voher abgesagt, stelle ich pauschal 70 Euro in Rechnung. Ich bereite mich auf Termine vor, nehme mir Zeit. Meine Zeit ist kostbar. Ärgern Sie sich dann jedoch nicht, sondern spüren Sie den Widerständen nach, die Sie den Termin haben versäumen lassen!